Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept für den Sportverein TuS 1919 Wewelsburg e.V.

Einleitung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für den Sportverein TuS
Wewelsburg 1919 e.V. oberste Priorität. Mit diesem Konzept verpflichtet sich der
Verein, eine sichere und unterstützende Umgebung für Kinder und Jugendliche zu
schaffen, in der sie sich entfalten und sportlich entwickeln können.
Im Vereinssport lernen Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten und Grenzen
auszuloten, Einsatzbereitschaft zu zeigen und mit Erfolg und Misserfolg
umzugehen. Sie lernen miteinander auszukommen, sich in eine Gruppe
einzufinden und als Team für ein gemeinsames Ziel zu kämpfen.

1. Zielsetzung

Das Kinderschutzkonzept dient dazu:
• Die Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, emotionaler und sexueller
Gewalt sowie Vernachlässigung zu schützen.
• Sensibilisierung und Prävention im Umgang mit möglichen Gefährdungen
zu fördern
• klare Strukturen und Ansprechpartner im Verein zu schaffen, die
Betroffenen helfen und handeln können

2. Leitlinien des Vereins

• Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft und stehen im Mittelpunkt der
Vereinsarbeit.
• Werte wie Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung sind
Grundwerte, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelebt
werden.
• Alle Verantwortlichen (Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtliche)
verpflichten sich zu einem respektvollen, grenzwahrenden Umgang mit
wertschätzender Kommunikation und offenen Augen zu führen.
• Es wird aktiv eine Kultur des Hinsehens gefördert, in der jedes Anliegen
ernst genommen und darüber gesprochen wird.

3. Prävention im Verein

3.1 Schulung und Sensibilisierung
• Die Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtliche bekommen zu Beginn
und mindestens einmal Jährlich das Kinderschutzkonzept zum
Unterzeichnen vorgelegt und verpflichten sich durch ihre Unterschrift
dieses auch zu leben.
• Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kinderschutz für alle
Trainer:innen und Betreuer:innen können Angeboten werden

• Verteilung von Informationsmaterialien über Anzeichen von
Kindeswohlgefährdung und dem Umgang damit zu Beginn jeder Saison/
zum Start eines neuen Kurses o.ä.

3.2 Verhaltenskodex

Alle Vereinsmitglieder, die in der Jugendarbeit tätig sind, unterzeichnen einen
Verhaltenskodex, der unter anderem Folgendes beinhaltet:
• Wahrung professioneller Nähe und Distanz.
• Verzicht auf diskriminierende, demütigende oder unangemessene Sprache.
• Keine körperlichen Berührungen, die unangemessen sind oder
missverstanden werden könnten.
• Der Spaß muss immer und in jeder Situation im Vordergrund stehen
• Der Verein muss ein sicherer Ort sein, wo den Kindern und Jugendlichen
ein geschützter Rahmen geboten wird

3.3 Einholen erweiterter Führungszeugnisse
• Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein
aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

3.4 Schaffung von sicheren Räumen
• Umkleidekabinen, Trainingsräume und Vereinsfahrzeuge werden so
organisiert, dass Kinder nie unbeaufsichtigt mit Erwachsenen allein sind.
• Keine Einzelgespräche oder Trainings hinter verschlossenen Türen

4. Umgang mit Verdachtsfällen

4.1 Meldestruktur im Verein
• Kinderschutzbeauftragte/r: Der Verein benennt eine/n
Kinderschutzbeauftragte/n als zentrale Ansprechperson für Kinder, Eltern,
Trainer:innen und Betreuer:innen.
• Alle Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen werden vertraulich
behandelt und im Geschützen Rahmen besprochen

4.2 Vorgehen bei Verdachtsfällen
• Ernstnehmen aller Hinweise und Beobachtungen.
• Dokumentation der Vorfälle und Weiterleitung an die
Kinderschutzbeauftragten.
• Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen (z. B.
Jugendamt, Polizei).
• Unterstützung der Betroffenen und Einleitung von Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.

5. Zusammenarbeit mit externen Stellen

Der Verein kooperiert mit:
• Jugendämtern, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
• Beratungsstellen (z. B. „Nummer gegen Kummer“, Kinderschutzbund).

6. Stärkung von Kindern und Jugendlichen

• Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins durch
altersgerechte Mitspracherechte im Vereinsleben.
• Regelmäßiger Austausch über Zufriedenheit der Kinder
• Besuch der Kinderschutzfachkraft in regelmäßigen Abständen, um bei den
Kindern Präsenz zu zeigen und als Ansprechpartner:in zu agieren
• Aufklärung über ihre Rechte und die Möglichkeit, sich bei Problemen an
Vertrauenspersonen zu wenden.
• Durchführung von Workshops und Projekten zu Themen wie Respekt und
Grenzsetzung.

7. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Dazu gehören:
• Feedbackrunden mit Kindern, Eltern und Trainer:innen.
• Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex.
• Anpassung an aktuelle gesetzliche Regelungen und Erkenntnisse im
Bereich Kinderschutz.

8. Abschluss

Mit diesem Konzept übernimmt der Sportverein TuS 1919 Wewelsburg e.V.
Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in seiner Obhut. Alle
Vereinsmitglieder und Ehrenamtlichen verpflichten sich, dieses Konzept aktiv zu
unterstützen und umzusetzen.

 

Verabschiedet durch den Vorstand am 13.11.2025